so... folgendes: wir hatten heute unseren ersten betriebseinsatz... alles gut und schön, meine betriebliche fachkraft is auch total nett und so weiter... nu kam aber ne mit-azubine und meinte, dass ihre teamleiterin gesagt hat, dass sie keine frühstückspause und nur 30minuten mittagspause hätte... sie ist zwar schon über 18, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so sein darf... (zur info: 40std/woche)
§ 4 ArbZG Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
24.11.2008 - 20:59 Uhr
Petrie
Je nach event kann so etwas vorkommen - sie hätte besser mal laut geben sollen, können das Sie pause bräuchte
das mit dem hammer schicken §4 hab ich auch schon gelesen... aber gilt das auch für azubis? und vor allem: wieso hab ich dann ohne murren 30min frühstück und 30min mittag??
24.11.2008 - 21:01 Uhr
muhlsen
jarbschg gilt bei azubis
4,5 stunden dann musste ne pause machen, bei acht stunden arbeit haste eine stunde pause, die letzte pause muss spätestens eine stunde vor arbeitszeitende gemacht werden und frühestens eine stunde nach arbeitsbeginn
@ sannie: nein, azubis haben das recht auf einen goldenen teppich und 3 stunden pause ^^ *sarkasmusaus*
andere regelungen fallen nur an, wenn du u18 bist:
(§ 11 JArbSchG)
(1) 1Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. 2Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
3.Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) 1Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. 2Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
(3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird.
(4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbau unter Tage.
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
vielleicht solltet ihr den tarifvertrag mal lesen.. das kann unter anderem dort drin stehen und das große T wird auf jeden fall einen haben.. außer ihr seid über outsourcing eingesetzt, dann isset wieder anders.
ansosnten zählt leider wie immer.. was nicht im arbeitsvertrag oder tarifvertrag geregelt ist unterliegt den gesetzlichen grundlangen die mim ja schon schön ausführlich aufgelistet hat..
also entweder freuen das du mehr pause hast oder petzen gehen und die nächsten drei jahre im unternehmen der arsch sein weil alle anderen dann auch nur noch so wenig haben..
interessant in dem bereich ist aber ob es sich um einen "bildschirmarbeitsplatz" handelt und dieser auch so ausgewiesen ist, denn der weist eine eigene pausnregelung auf.. aber fast alle unternehmen versuchen das zu vermeiden..
25.11.2008 - 0:12 Uhr
nixbesonderes
und wie nennt man das wenn man 13 stunden arbeiten geht ohne pause?
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