Quelle wie immer und für alle „WIKI“
………..Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[99] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls u. a. die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet
JEDOCH:
Artikel 28 sagt aus, das „die EU“ die „erforderlichen Beschlüsse“ zur Außen und „Sicherheitspolitik“ alleine beschließt,
Artikel 25 sagt aus, das „die EU“ beschließt wie die Beschlüsse umgesetzt werden, wie die einzelnen Staatlichen Organe die Beschlüsse umzusetzen haben
Artikel 24 (3) sagt aus, das dem Vorbehaltlos folge zu leisten ist
Und Artikel 276 sagt aus, das die EU keinerlei Verantwortung dafür übernimmt
kein Problem, GARTENSAISONERÖFFNER, frag ruhig wenn Du etwas nicht verstehst.
ah ja, aber eine hetze gegen homosexuelle und behinderte war teil des Themas? mal abgesehen davon, dass es per Umgangsformen nicht erwünscht ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Hetze
keiner dieser Punkte lässt sich eindeutig auf meinen Post beziehen,
die Unterstellung von "Hetze" von einem MODERATOR finde ich es allerdings sehr fragwürdig.