Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Grundschuld?
mike880
Kann jemnad den Begriff " Grundschuld" im bezug auf Wohnungseigentum so erklären das es auch ein Laie verstehen kann?


Und bitte keine links zu wikipedia da war ich schon^^
03.01.2009 - 20:02 Uhr
Nick_37
hast du schon mal wohneigentum gekauft?
03.01.2009 - 20:15 Uhr
Wenn man ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen will, dann wird als Sicherheit für die Bank meistens eine Grundschuld auf dem betreffenden Objekt eingetragen. Die Grundschuld selber hat nichts mit dem beantragten Kredit zu tun. Sie muss über eine separate Sicherungszweckerkärung mit dem Kredit verbunden werden.
03.01.2009 - 20:18 Uhr
mike880
@ nick nein aber ich habe es vor deshalb die frage

@ göre und wenn ich eine wohnung kaufe und da steht schon eine grundschuld drin?
03.01.2009 - 20:26 Uhr
Nick_37
beim Grundbuchamt (meißt beim Amtsgericht) liegt die kleine Broschüre "Was Sie über das Grundbuch wissen sollten" Herausgeber Justizministerium Meckl.-Vorp.

in der ist alles seh gut beschrieben
03.01.2009 - 20:56 Uhr
Nick_37
gebe mal bei google ein

Was Sie über das Grundbuch wissen sollten

link funzt nicht
03.01.2009 - 20:59 Uhr
Fruchtzwergig
hast du denn schon gekauft?
03.01.2009 - 21:20 Uhr
Nick_37
ich?
03.01.2009 - 21:23 Uhr
Fruchtzwergig
nee Quantum
03.01.2009 - 21:24 Uhr
Nick_37
"Hinsichtlich der Grundstücksbelastung gilt folgendes:

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer ein Lastenfreies Grundstük auf seine Kosten zu übertragen.
Er beantragt bereits heute die Löschnung sämtlicher Lasten der Abt. II und III des Grundbuches."

Wenn eine Grundschuld in Abt. III steht und das ist meistens der Fall, trägt der Verkäufer immer die Kosten. So sollte es sein.
03.01.2009 - 21:29 Uhr
Fruchtzwergig
Sehr schön formuliert! Wie es auch im notariellen Kaufvertrag lauten sollte
Ich würde mal sagen bei weiteren Fragen sollte man einfach zu seinem Notar gehen und die Fragen dort klären, denn zu solchen Beratungen sind sie ja schließlich auch da. Die Beratung kostet ja in der Regel auch nichts.
03.01.2009 - 21:35 Uhr
mike880
ne noch nicht nicht @ fruchtzwerg stehe aber kurz davor!

aner für eine beratung verlangen die schon kohle!
03.01.2009 - 21:38 Uhr
Nick_37
Beratungstätigkeit

Der Notar ist auch zuständig für die sonstige Betreuung der Beteiligten im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Dazu zählt in erster Linie die rechtliche Beratung. Für die Durchführung der Beratung erhält der Notar im Höchstfall eine halbe Gebühr aus dem Wert des Geschäftes, auf das sich die Beratung bezieh
03.01.2009 - 21:39 Uhr
Fruchtzwergig
also den notar will ich sehen, der dafür geld nimmt und er bekommt für diese tatigkeit kein weiteres geld wenns eh im zusammenhang mit der erstellung eines entwurfes steht
03.01.2009 - 21:43 Uhr
Nick_37
@ Fruchtzwergig
vom einem Entwurf war nie die Rede

Quantum möchte Beratung bezüglch Grundschuld und Bearatung kostet beim Notar Kohle
03.01.2009 - 21:48 Uhr
Fruchtzwergig
wenn er die wohnung kaufen, muss sicherlich auch noch ein entwurf gemacht werden und wenn er sich jetzt beim notar beraten lässt und dann auch bei selbigem beurkundet, dann ists for free. zumal kenne ich wirklich keinen, absolut keinen notar, der dafür was nimmt, denn der notar möchten ja auch, dass man zur beurkundung dann zu ihnen kommt.

@nick_37: was machst du eigendlich beruflich?
03.01.2009 - 21:59 Uhr
Fruchtzwergig
das ist wohl richtig, kommt so aber wohl in den weigsten fällen vor.

wenn er die wohnung kaufen, muss sicherlich auch noch ein entwurf gemacht werden und wenn er sich jetzt beim notar beraten lässt und dann auch bei selbigem beurkundet, dann ists for free. zumal kenne ich wirklich keinen, absolut keinen notar, der dafür was nimmt, denn der notar möchten ja auch, dass man zur beurkundung dann zu ihnen kommt.

@nick_37: was machst du eigendlich beruflich?
03.01.2009 - 22:00 Uhr
Nick_37
[url=http://www.rabergner.de/beratungskosten-_69.html]"Ich habe doch nur eine Frage gestellt"[/url]
03.01.2009 - 22:07 Uhr
Nick_37
Bei Beurkundung durch den Notar sind die Kosten der Beratung inklusive - es entstehen also keine zusätzlichen Beratungskosten. ...
03.01.2009 - 22:09 Uhr