@mike Bevor Du zum Notar gehst, sollten ein paar ganz andere Sachen geklärt sein.
Wenn auf der Wohnung noch eine Grundschuld liegt, laß Dir vom Verkäufer bzw. von der eingetragenen Bank schriftlich bestätigen, daß sie beim Verkauf restlos aus dem Grundbuch gehen. Das ist insofern wichtig, wenn z.B. die Ablösesumme höher ist, als der Kaufpreis selbst !!!
Weiterhin solltest Du dringend Einsicht nehmen in den Vertrag der Wohneigentümergemeinschaft - hier steht z.B. die Höhe der zu zahlenden Gemeinschaftsrücklagen. Eine Summe, die man neben den normalen Finanzierungskosten keinesfalls unberücksichtigt lassen darf. Auch die Verteilung der Stimmrechte ist nicht unwichtig.
Was die Löschung der alten Rechte und die Eintragung (Deiner) neuen Rechte angeht, das ist haftungsrechtlich Sache des Notars.
Läßt Du Dich nur beraten und bei einem anderen Notar beurkunden, kann (und wird er) eine Gebühr in Rechnung stellen. Bei mir waren es damals 350,00 DM bei einer Kaufsumme von 186.000,- DM (nur Beratung) - die komplette Beurkundung inkl. aller Eintragungen waren ca. 2.100,- DM zzgl. 780,- DM Amtsgerichtskosten (Grundbuchamt).
Wenn Du mehr wissen möchtest, ruf mich mal an, MiM hat meine Nummer.