@martello bei eu- bürgern sollte man nochmal extra unterscheiden, außerdem müssten da alle eu länder mitziehen, dazu wäre aber erstmal eine eu verfassung nötig, bei nicht eu ausländern mit unbefristeter aufenthaltsgenehmigung gebe ich schmuwi recht, da wäre ein unbeschränkteswahlrecht gerechtfertigt
is doch deine Entscheidung... wenn du da unten nicht nur arbeitest, sondern auch wohnst, willste da kommunal mitbestimmen? Wäre aber eigentlcih quatsch,w eil du ja "nur" Pendler bist, also Pech gehabt, würd´ich sagen.
Was hindert denn jemanden, der in einem anderen Land arbeitet und wohnt daran, die entsprechende Staatsbürgerschaft anzunehmen und seine "alte" abzulegen ?
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