Aber ist ein Gerätetausch in diesem Fall nicht als Wandlung anzusehen? Schließlich wird der Kaufvertrag für das erste Gerät, aufgrund von Mängeln rückgängig gemacht und ein neuer, für das neue Gerät, abgeschlossen.
@ hagakure - Über Rostock lacht die Sonne, über Schwerin die ganz Welt.