Freunde und Singles in Mecklenburg-Vorpommern

Thema Handy
armand
du hast es wieder geschrieben. unterlasse das bitte. ich bitte dich.
16.09.2008 - 11:48 Uhr
ich24
Sondern @ hagakure?
16.09.2008 - 12:10 Uhr
blurboy
armand ist scheinbar Össi geschädigt!
16.09.2008 - 12:12 Uhr
armand
hahahaha.
16.09.2008 - 13:10 Uhr
48, Karnin bei Stralsund
@Ich24
Er kann sein recht auf Gewährleitung in Anspruch nehmen. Da es verschiedenste Gerichtsurteile gibt, welche besagen das der kauf eines subventionierten Mobiltelefons in Verbindung mit einem Mobilfunk-Servicevertrag kein Koppelgeschäft ist, kann er den Kauf und somit den Vertrag nicht "wandeln".
Erfahrungsgemäss kann der Threadersteller bei Vodafone das Handy zur Reparatur abgeben, und beim dritten mal einen Gerätetausch in Anspruch nehmen. Höherwertigere Telefone müssen mit einem eventuellen Differenzbetrag (Zuzahlung) ausgeglichen werden.

Die Thematik Garantie und Gewährleistung will ich hier und jetzt nicht näher ausführen...
16.09.2008 - 13:27 Uhr
hagakure
@ich24: einfach mal ins bgb schauen; §§ 433 ff. bgb. lesen bildet.
16.09.2008 - 13:33 Uhr
ich24
Aber ist ein Gerätetausch in diesem Fall nicht als Wandlung anzusehen? Schließlich wird der Kaufvertrag für das erste Gerät, aufgrund von Mängeln rückgängig gemacht und ein neuer, für das neue Gerät, abgeschlossen.

@ hagakure - Über Rostock lacht die Sonne, über Schwerin die ganz Welt.
16.09.2008 - 14:48 Uhr
hagakure
der käufer hat anspruch auf eine ware mittlerer art und güte, sofern es sich um einen gattungskauf handelt. insoweit ist die lieferung mangelfreier ware und nur um die handelt es sich hier, keine wandlung, da diese die rückgängigmachung des kaufvertrages beeinhaltet. lies einfach mal das bgb, denn wie heißt es so schön: ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. der rechtsberatungskiosk ist hiermit geschlossen.
16.09.2008 - 14:53 Uhr
ich24
Stellt sich direkt die nächste Frage - was ist ein Gattungskauf?

Nebenbei bemerkt ist das Handy doch nicht mangelfrei, wenn es defekt ist.
16.09.2008 - 15:20 Uhr
oOhromausiOo
so gut wie ist es wieder heil gegangen von allein komische weise, ich werds aber trotzdem zur reparatur bringen , egal ob ich jeden vodafon shop nerven muss damit , ich hab das handy 2 monate und es spinnt nur rum , mal sehen was die in doberan sagen
16.09.2008 - 15:21 Uhr
armand
Gattungskauf

der Kauf von Waren, die der Gattung (Art) nach bestimmt werden und austauschbar sind wie Zeitschriften, Bekleidung, Heizöl, Lebensmittel (z.B. 2kg spanische Orangen der Handelsklasse I). Im Kaufvertrag werden diese Gattungswaren durch Angaben wie Farben, Muster, Qualität, Preis, Menge näher bestimmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mittlere Qualität der Ware zu liefern, wenn nichts Anderes vereinbart ist. Der Gegenbegriff ist der Spezieskauf, z.B. der bestimmte Pkw der Frau Meier, den diese verkaufen will.
16.09.2008 - 15:21 Uhr
oOhromausiOo
die tasten funzen wieder aber wenn ich sms schreibe erscheint ein menü wie" mein telefon " wo man klingeltöne und so gucken kann , es spielt moment total rum
16.09.2008 - 15:22 Uhr
Nicklass
dann schreibst halt keine sms! ist eh nur blödsinn...
16.09.2008 - 15:24 Uhr
armand
und kostet...
16.09.2008 - 15:26 Uhr
48, Karnin bei Stralsund
Schließlich wird der Kaufvertrag für das erste Gerät, aufgrund von Mängeln rückgängig gemacht

Der Kaufvertrag als solches wird nich rückgängig gemacht, sondern nur die Pflicht des Verkäufers erfüllt, indem er eine mangelfreie Sache liefert, bzw. den Mangel den die Sache hat beseitigt wird. Dies kann durch reparatur, austausch oder lieferung eines gleich- bzw. höherwertigen Artikels geschehen.
Es gibt noch Regeln, wann und wie oft getauscht bzw. repariert werden darf. Diese sind aber abhängig von Wert und Art der Sache... Bei einem Mobiltelefon darf im Regelfall der Händler zweimal reparieren, danach wird das Telefon gegen ein gleichwertiges (nicht zwangsläufig ein neues) getauscht.
Eine Wandlung ist also was komplett anderes...
16.09.2008 - 15:30 Uhr
oOhromausiOo
kostet^^ hab flate


sms schreiben mag ich lieber als zu telefonnieren , außerdem will ich schon ein vernünftiges handy haben was fukioniert, weil umsonst fürn schrott handy bezahl ich keine grundgebühren usw
16.09.2008 - 15:31 Uhr
48, Karnin bei Stralsund
weil umsonst fürn schrott handy bezahl ich keine grundgebühren usw

Grundgebühren bezahlst Du für Deinen Mobilfunkvertrag...
16.09.2008 - 15:32 Uhr
oOhromausiOo
^^ ach was ... ich werd erstmal los fahren , tschooooooss
16.09.2008 - 15:34 Uhr
armand
das hat man davon. kein danke, kein nix. fährt einfach weg.
16.09.2008 - 15:36 Uhr
GuckNichtSo
16.09.2008 - 16:02 Uhr