Ist bei einem Handyvertrag schwer machbar, dann müsste der unsubventionierte Kaufpreis abzüglich eventueller Minderungen wegen Nutzung ausbezahlt werden. Gab es aber auch schon...
Und da es AFAIK seit 2002 keine "Wandlung" mehr als solches gibt, sondern vielmehr alles im Rücktrittsrecht verankert ist, wäre es auch eine Kulanzentscheidung des Händlers, da es bei Mobiltelefonen immer einen anderen Weg gibt, die Pflichten des Vertrages zu erfüllen. Zumal das Rücktrittsrecht eher subjektiv zu betrachten ist.
Im Normalfall gibt es nach der dritten Reparatur ein neues Handy, auf Wunsch euch ain anderes Modell, und je nach Händler ist die Zuzahlung aus Kulanzgründen sehr gering... Aber das sind eben Kulanz- bzw. fallabhängige Entscheidungen, die aussergerichtlich getroffen worden sind.
Du bist Single?
Auf der Suche nach deinem Traumpartner?
Komm zum neuen Flirtsofa! 100% kostenlos und jetzt neu: Matching! Teste es gleich aus: flirtsofa.com.
Umfrage
Sollten Langzeitarbeitslose in Pflegeheimen arbeiten?