"Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war es erforderlich geworden, die ärztliche Zwangsbehandlung von Betreuten gesetzlich zu regeln. Mit dem Gesetz wird eine "hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine vom Betreuten abgelehnte Behandlung" geschaffen. "
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http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42467233_kw03_angenommen_abgelehnt/index.html
Das bedeutet das der Arzt nun also auf der sicheren Seite ist wenn er wie vorher auch schon desöfteren zu Zwangsbehandlungen greift oder wie??Es kann auf jedenfall nicht schaden sich so ein PatVerfü zu holen.
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http://www.youtube.com/watch?v=0VUsRUHC0Pw&feature=player_embedded
Aber für dr. Who ist das bestimmt nur Marketing
