das schon klar, aber wat solls, lieber den als einen anderen
28.09.2008 - 22:53 Uhr
Nick_37
vor der geburt meines sohnes musste ich die kindesmutter mit kunst überreden ins babyjahr zu gehen, sie hat es nur 6 monate ausgehalten, danch war ich bis zum 1. lebensjahr im babyjahr und habe meinen sohn bis zum 3. lebensjahr in meinem haushalt erzogen
die kindesmutter zog aus, weil sie sich eingeeng fühlte nun ist der kleine aus dem grössten raus und nun stellt sich die kindesmutter beim jugendamt und gericht als sorgeberechtigte gut dar
was soll ich machen
28.09.2008 - 22:59 Uhr
hhchrishh
Das ist aber eine gewaagte These !
Ich achte nicht drauf ob mit oder ohne ....
Ok ich hab selber auch eine Tochter mit meiner EX, aber auch so würde ich das nicht ins maß setzen.
Denn eine Frau mit Kind ist doch genauso Attracktiv also Ohne.
Ok evtl. Muss man sich einschränken, aber eine zusätzliche Last ist es nicht.
28.09.2008 - 23:01 Uhr
hhchrishh
Das ist aber eine gewaagte These !
Ich achte nicht drauf ob mit oder ohne ....
Ok ich hab selber auch eine Tochter mit meiner EX, aber auch so würde ich das nicht ins maß setzen.
Denn eine Frau mit Kind ist doch genauso Attracktiv also Ohne.
Ok evtl. Muss man sich einschränken, aber eine zusätzliche Last ist es nicht.
28.09.2008 - 23:01 Uhr
Nick_37
beim jugendamt und bei gericht sagte man mir ins gesicht SIE SIND NUR DER ERZEUGER nach deutschen recht gehört das kind zur mutter
kommt ja auch alles ein wenig aufs alter an denke ich mal.. n mann mit mitte ende 30 denkt bestimmt anders darüber als ein 20 jähriger was das angeht..
fehler werden auf beiden seiten gemacht.. mir wär es egal ob die frau nu ein kind hat oder nicht.. ist für mich nicht relevant wenn die frau einfach passt.. dann werd ich auch gerne ziehvater..
*nick rechtgeb wenn auch nicht aus eigener erfahrung*
28.09.2008 - 23:04 Uhr
Andie38
@Nick... was hast du denn dauernd mit dem leiblichen Vater?? Ich hab meiner Stieftochter die Windeln gewechselt und sie zur Einschulung begleitet (die jahre dazwischen war ich ihr VATER) leider hab ich davon heut nix mehr und bin deshalb eher zurückhaltend was Frauen mit Kindern angeht...
tja und genau das ist das problem..viele bekommen die kinder viel zu früh und sind in der beziehung gar nicht weit genug um ein kind groß zu ziehen.. leider wird auch viel zu oft ein kind als bindungshilfe angesehen.. irgendwas läuft in der beziehung nicht: na dann schnell her mit nem kind dann müssen wir ja zusammen bleiben.. dumm nur das es nicht funktioniert wenn man so denkt..
28.09.2008 - 23:05 Uhr
Silberfee
Es geht ja auch garnicht darum das Frau einen Vater fürs Kind sucht , es geht einfach nur darum warum viele Männer das abschreckt... Nicht jede Frau stellt doch dort Erwartungen an die Männer
28.09.2008 - 23:06 Uhr
hhchrishh
Dann machst du was falsch ...
tut mir leid aber ist so !
Ich habe mich mit dem Thema schon oft genug befasst, auch habe ich es schon gesagt das ich meine 7 Jährige Tochter zu mir hole... un ddas Jugendamt hat gesagt das es Heut zu tage in DE kein problem mehr ist.
Früher war es mal so aber auch der Anwalt für Sorgerecht, meinte die Chancen stehen auch für Väter gut !
natürlich musst du auch was vorweisen, was du den Kind bieten kannst aber naja hey... wenn man sich Als vater von solch einen Satz den du da schreibst abweisen lässt kann der wille nicht groß genug sein !
Lass dich nicht auf sloche spielchen ein zeige lieber wie gut es das Kind bei dir hat und weise Fakten vor wie es die ganze zeit abgelaufen ist. Sollte die mutter dreckige spielchen spielen, sprech mit dein Anwalt drüber spiel diese aber nicht mit.
die gesetze wurden zum teil umgeändert wodrauf der leibliche vater auch anspruch auf das sorgerecht hat wenn er fahrlässigkeit oder das sich das andere elternteil seiner verantwortung entzieht
sich das andere elternteil seiner verantwortung entzieht
ja leider hab ich aus meinem freundeskreis mitbekommen das die frauen die sich vorher nen dreck gekümmert haben das erste mal vor gericht die verantwortung dann vorspielen und der richter dann der mutter meist den vorzug gibt..
28.09.2008 - 23:15 Uhr
Nick_37
ich lass mich auf keine spielchen ein und abweisen durch diesen satz lasse ich mich auch nicht
was nützen mir die ganzen nachweise das er bei mir lebte und eine engere bindung hat als zur mutter
wenn beim jugendamt und gericht nach gesetzt gehandelt wird
das jugendamt stellt sogar unterhaltsanspruch für die zeit wo er bei mir allein wohnte für die kindesmutter
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