ja ist ja auch absolut meine intention..aber man muss ja dazuzählen, das mein warenlager nicht mit in der rechnung mit drin ist..nach dem ersten abverkauf hat sich das kapital verdoppelt und somit bleibt genug für investition und lagerausbau.. weiterhin haben die waren keinen schwund und sind im einzelnen auch nicht abschreibungspflichtig oder verlieren sonst irgendwie an wert..
lagerkosten hab ich in dem sinne auch nicht.. also könnte ich quasi selbst wenn ich direkt nach wareneingang meine geschäftsaufgabe bekannt gebe, die waren abverkaufen, damit das darlehen tilgen und den rest an betriebsmitteln sogar noch als gewinn rausziehen^^
einfach gesagt
so und bevor jemand den satz "träum weiter" einwirft, werde ich ihm zuvorkommen