"Art 5
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt. "
@toby, dieser artikel ist aber kein freibrief für alles!
z.b. ist die würde des menschen unantastbar (Art. 1 GG)
aber dazu muss man etwas weiter denken
die meißten, die hier gegangen worden sind, haben meißt schon gegen art.1 GG verstoßen, und können sich somit auch nicht auf dein art.5 beziehen...