Liebes zahlendes Publikum,
mir brennt da ein kleines Problemchen auf der Seele.
Ich hab da im näheren Dunstkreis einen großen, dicken (nein-nicht Regi) faulen Hartz IV Empfänger. Das Amt zahlt ihm eine nette Wohnung im Dorf und er hält sich aber seit mehr als 6 Monaten permanent bei seiner Lebensabschnittsgefährtin im Haus auf, welches sie anteilmäßig gekauft hat.
Klassischer Fall von Leistungsmißbrauch wie ich finde.
Auslöser dieser Anfrage ist allerdings, daß das unhöfliche Faultier es nicht für nötig hält, eine 80jährige Dame eines Grußes zu würdigen. Wenn neben Faulheit und Leistungsmißbrauch nun auch noch verlorener Anstand dazu kommt, platzt mir ein bissl der Arsch - verständlich.
Des weiteren gibt es in 20 km Entfernung derzeit eine freie Stelle in seinem Beruf, die er anscheinend nicht findet oder finden will. Der Firmenchef hat mir versichert, daß diese offene Stelle im Internet und auch beim Arbeitsamt bekann und noch nicht besetzt ist.
Frage 1:
Wo und in welcher Form kann ich meinen Unmut gegenüber dem Leistungsträger äußern ?
Frage 2:
Ist das Amt mir gegenüber rechenschaftspflichtig, welche Maßnahmen sie nach meiner Unmutsbekundung eingeleitet haben ?