Ich habe auch mal gehört das ein Arbeitnehmer anspruch auf gleichen Lohn hat den ein Arbeiter in dem Betrieb bekommt wo er ausgeliehen wurde.Das nennt sich dann Arbeitnehmerüberlassung.Aber warum es häufg nicht der Fall ist darauf kenn ich auch keine Antwort.
§ 9 Abs 2 AÜG
Sinngemäß: Niedrigere Löhne sind zulässig, sofern die Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag bezahlt zb BZA, IGZ
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__9.html
Ich hab mir mal den Spaß gemacht und mit einer Leihfirma aus Kiel telefoniert, die suchten Leute für Dänemark.
Auf die Frage nach der Entlohnung hieß es:
9 - 9,50 € je nach Qualifikation, + 39 Euro Auslöse
Zum Vergleich: Ein Bekannter hat für 20 €/Std lächelnd in Dänemark gearbeitet. Seine dänischen Kollegen lachten über seinen Lohn, denn ihrer liegt bei 30 Euro.
Eine andere Leihfirma suchte für HH Schiffbauer für 9 €
Ich hab denen viel Glück gewünscht...
Gleicher Lohn würde Zeitarbeit bürokratischer machen
http://www.bza.de/439.html?&cHash=984196979b&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=836
Zahl der Zeitarbeitnehmer erreicht wieder alten Höchststand
http://www.bza.de/439.html?&cHash=c61de5a84d&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=814