Gut - Punkt 1 ist so ein Wirrwarr, daß ich von der Lohnsteuer des Bruttoarbeitslohnes ausgegangen bin. Wenn ich es mir genau durchlese, ergibt sich aus dem geforderten Punkt 1 jetzt gar keine Berechnungsgrundlage mehr.
@Xaver Berechne 1% von 5 Angestellten und setze dies als Theoretiker in die Praxis um - wenn ich es nachvollziehen kann, mache ich es gerne
Engpässe entstehen in der Praxis durch Aufträge. Diese haben ein mehr oder minder großes Volumen. Und ein gewisses Zeitfenster.
Mit Zeitarbeitern raube ich mir nicht die wertvolle Zeit der Bewerbungssichtung, Einstellungsgespräch etc.
Noch lieber wäre es mir, wenn es z.B. selbstständige freie KfZ Schlosser gebe, die ich pro Auftrag buche.
Stundenlohn 25,- EURO netto und ab dafür.
Gibt es aber nicht
Problem in der Theorie nachvollziehbar ?