hm Sonnenblume, das ist natürlich nicht
gut das du keine Kopie des
Kündigungsschreibens mehr hast. Denn du
bist immer in der Beweispflicht das du
ihnen die neue Anschrift mitgeteilt hast.
In den meisten AGB findest du einen Punkt
in dem du aufgefordert wirst deine
Adressdaten aktuell zu halten. Kannst du
nicht nachweisen das du deiner Pflicht
nachgekommen bist werden sie dir den
schwarzen Peter in die Schuhe schieben.