wenn du ihn aufgefordert hast die waffe niederzulegen und er das nicht tut dann darfst du schießen is doch kalr, er bedroht ja dein leben^^
und hier
dann hast du pech gehabt und musst einen langen bericht ausfüllen aber normlaerweise wird dann zugunsten des beamten geurteilt, weil er kann ja nicht wissen ob es ne echte knarre oder nur ein imitat ist, deswegen wird ja über gesetze nachgedacht auch imitate zu verbieten
das die aufforderung als solche nicht ausreicht.. geht ja nicht das du zurufst er soll allet fallen lassen, er machts net und du schiesst ihn über den haufen
ich sprech nicht aus erfahrung.... aber es ist immer leicht zu sagen "an seiner/ihrer stelle hätte ich...." bla..... ich stell mir das nicht so einfach vor...
natürlich auf niemanden nur diverse berichte gelesen bei dem in der brd schusswaffen zum einsatz kamen und mein cousin ist bei ner grenzschutzeinheit allerdings nicht in deutschland
...ich hab Glück, bei mir ist er gnädig....für dich würd ich nicht die Hand ins Feuer legen....der überlegt nicht 2 mal bevor er dir die Hammelbeine langzieht
16.12.2007 - 22:55 Uhr
nicklass
ey ich frag net 2x wenn einer vor mir mit ner waffe rumfuchtelt!^^
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