.... bei denen gibt es in der gesetzgebung sogar noch "königliche erlasse" .. wie zB ein Bockbier zum Frühstück ist gestattet, trotz des Alkoholverbotes auf der Arbeitsstelle .... gilt eben nicht als alkoholisches getränk bei denen ... sry .. hab ich heute gerade gelernt bei nem seminar zum erhalt der schaltberechtigung bis 52kV
