@I am T.
Ich danke dir vielmals für deine Antwort!!
In allen anderen Themen hätte die Frage noch weniger gepasst

Ich hole mir normalerweise auch keinen Rechtsrat in Foren, aber ich selbst bin bei dieser Sache jetzt nicht mehr weiter gekommen und die Angelegenheit ist mir sehr wichtig.
Es handelt sich in diesem Fall um eine sehr gute Freundin von mir, die in diesem Betrieb seit 5 Jahren arbeitet ( immer zwischen 55 und 60 Std. die Woche, die Hälfte der Arbeitszeit nachts). Sie muss seit ihrer Scheidung vor 6 Jahren, alleine 3 Kinder durchbringen!! Vor 5 Wochen ist sie bei mir komplett entkräftet zusammengebrochen, ich musste einen Krankenwagen rufen, sie liegt seither im Krankenhaus und wurde zunächst einmal bis Ende September krankgeschrieben.
Bereits 2 Tage nachdem ihrem AG sie Krankmeldung zugekommen war, kam per Einschreiben eine personenbedingte,ordentliche Kündigung wegen Krankheit, mit der Begründung, sie wäre in den letzten 2 Jahren über 147 Tage krank gewesen. Tatsächlich (und auch nachweißbar) hat sie in den letzten 5 Jahren insgesamt nur an 15 Tagen wegen Krankheit gefehlt.
Kündigungsschutzklage wurde fristgerecht eingereicht.
Ich habe versprochen ihr zu helfen, da sie denkt sie hat keine Chance ihre Rechte durchzusetzen. Ich weiß das sie durch einen Anwalt besser beraten wäre, dass Problem ist, sie dazu zu bringen einen aufzusuchen. Wenn ich meiner Freundin nicht plausibel begründen kann, das sie Aussicht auf Erfolg hat, wird sie, aus Angst sich lächerlich zu machen, keinen Anwalt aufsuchen. Sie ist sehr zurückhaltend in solchen Dingen!
An anderer Stelle im Vertrag findet sich eine Ausschlussklausel die besagt, dass alle aus dem Vertrag entstehenden gesetzl. Ansprüche, ab Fälligkeit, möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Monaten schriftl. geltend zu machen sind. Es sei denn, die Ansprüche wären vorher erfolglos geltend gemacht worden. Das gilt auch für Ansprüche des Arbeitgebers. Ausgenommen sind Ansprüche aus §823 BGB.
Es handelt sich nicht um einen ausgehandelten Vertrag.
Mir ist trotzdem noch nicht alles klar!!