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Heizkosten! Frage an findige Rechner!!
gast1234
eben. durch einen entsprechenden beschluss des amtsgerichts. das gilt für alle, auch die polizei, soweit nicht ein im sog oder der stpo ausdrücklich geregelter ausnahmefall vorliegt. insoweit hättest du auch formulieren können, dass sie die gleichen betretensrechte wie die vollzugsbeamten haben ...
07.01.2009 - 15:24 Uhr
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es macht schon wieder Laune
07.01.2009 - 15:37 Uhr
Nick_37
aber der beschluss, kommt schneller als man sch... kann
07.01.2009 - 15:41 Uhr
gast1234
finde ich auch, wenngleich aus zeitgründen die obige darstellung sehr allgemein gehalten ist und die erstreitung des titels einschließlich der nach erstem erfolglosen vollstreckungsversuch erwirkten durchsuchungsbeschluss außer acht lässt.
07.01.2009 - 15:42 Uhr
gast1234
nein @nick_37. zunächst bedarf es eines entsprechenden duldungstitels. und das kann dauern.
07.01.2009 - 15:43 Uhr
Nick_37
schon möglich, ich war ja auch nur der ableser

der eigentümer der wohnung hatte nach 3 monaten einen beschluss zum betreten der wohnräume und ich konnte ablesen

wer weiss ich nicht
07.01.2009 - 16:03 Uhr