Die Polizei kriegt jährlich Anweisungen, wieviele Kontrollen, Blitzer etc erfolgreich gemacht werden müssen...
werden die autofahrer zum schnell fahren gezwungen? werden sie von den polizisten über rote ampeln in rotblitzer geschoben? werden parkende autos auf behindertenparkplätze versetzt oder ins halteverbot?
letztendlich hat das jeder autofahrer selbst in der hand...
Das mit der Polizei sind Angaben die ich sozusagen aus sicherer Quelle weiß, weil ich ganz zufällig mit einem Verwand bin, der sich schon seit 20 Jahren dort rumärgern muss. Quellen kann ich dazu nicht angeben, weil ich an solche nicht rankomme, wo diese Fakten dokumentiert sind.
Aber wenn man sein Hirn mal zum Nachdenken benutzen würde, würde einem auch auffallen, dass die Polizei wegen jedem Dreck immer mehr Buß- und/oder Verwarngelder einfordert.
1. die art und höhe der bußgelder wird durch das bmvbs festgesetzt. und herr tiefensee ist nachweislich kein polizist.
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1063336/Pressemitteilung/dokument.htm
2. es ist dadurch eben keine willkür. wenn das so wäre, dann wäre das eine klare handlung gegen die fdgo (hier: gewaltenteilung). das wiederum ist strafbar gemäß [url=http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG003802307]§92 stgb[/url]. und das wiederum würde deine quelle als mittäter darstellen und dich als mitwisser gemäß [url=http://bundesrecht.juris.de/stgb/__138.html]§138 stgb[/url].
3.
Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig Unverständnis über die damit überwachten Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert und vermutet, die verhängten Bußgelder dienten hauptsächlich der Stützung der klammen öffentlichen Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt oder widerlegt werden, da Geschwindigkeitsmessungen in der Zuständigkeit einer Vielzahl von Behörden liegen, die völlig unterschiedliche Philosophien bei der Überwachung des Verkehrs verfolgen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsüberwachung#Kritik
hier noch ne quelle zu den internen vorschriften:
Nds.MBl Nr. 33/1980 S. 781ff., Nr. 44/1994 S. 1555ff.