wäre aber beides unerheblich fürs arbeitsgericht ... es sei denn, kaui hat ein angestelltenverhältnis mit der flamme ... da würde mich der vertrag interessieren, den er einklagen will
mal abgesehen vom konkreten fall (das der job schon vergeben war, erübrigt die klage ... der aufreger scheint mir hier aber eher, das einige keine diskriminierung sehen ):
nachhilfe ist ein ganz normaler job ... muß ja auch ggf. versteuert werden (siehe div. putzfrauenaffären unserer lieben politiker) und geltendem recht entsprechen ... sicher im privaten bereich, aber da muß man sich halt ne andere begründung ausdenken als das geschlecht. und das ist auch gut so ... wenn die anzeige weitere "qualitäten" des mitarbeiters vorgeschrieben hätte (haarfarbe, körbchengröße, gewicht ...) hätte sich dieselbe fraktion die das jetzt schon tut, hier möglicherweise auch aufgeregt. fakt ist ja wohl, daß nicht das geschlecht sondern fähigkeiten für die eignung als nachhilfelehrer entscheidend sind. oder wollt ihr jetzt erklären, das männer
grundsätzlich keine kinder erziehen können? was soll es denn für einen grund geben, der hier eine frau besser qualifiziert? bitte eine politisch korrekte begründung
wer das anders sieht, muß das antidiskriminierungsgesetz schleifen.
vielleicht durchs fdp wählen?